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Erscheinung:02.09.2021 Rückversicherungsverträge: BaFin setzt Auslegungsentscheidung aus

Die BaFin hat ihre Auslegungsentscheidung „Bewertung der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften und Umgang mit Abrechnungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Depotforderungen und -verbindlichkeiten unter Solvency II“ in Teilen ausgesetzt.

Grund ist die aktuelle Überarbeitung des Anhangs zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450, in deren Folge die BaFin ihre Auslegungsentscheidung voraussichtlich ändern wird.

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