BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:19.10.2021 | Thema Makroaufsicht Makroaufsicht

BaFin setzt luxemburgische Loan-to-Value-Maßnahme reziprok um

Die BaFin hat am 19. Oktober 2021 eine Anordnung nach § 48 Absatz 7 Kreditwesengesetz (KWG) bekannt gemacht, mit der die Loan-to-Value-Begrenzung Luxemburgs für private Wohnimmobilienfinanzierungen anerkannt wird.

Der Loan-to-Value beschreibt das Verhältnis des Kreditbetrags zum Verkehrswert einer Immobilie. Mit der Anordnung setzt die BaFin eine Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) um, die am 11. Juni 2021 in Kraft getreten ist.

Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 20. Oktober als bekannt gegeben. Die Regelungen treten sechs Wochen später in Kraft.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback