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Erscheinung:28.10.2021 | Thema Verbraucherschutz Anlageempfehlungen: ESMA erläutert Vorschriften

Tauschen Sie sich in sozialen Medien über Investitionen aus? Dann geben Sie möglicherweise damit Anlageempfehlungen und müssen gesetzliche Vorgaben einhalten. Was private Anlegerinnen und Anleger und professionelle Anbieter beachten müssen, wenn Sie Anlageempfehlungen in sozialen Medien abgeben, beschreibt die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in einer allgemeinen Erklärung. Die hat sie am 28. Oktober 2021 auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Dort erläutert die ESMA, was sie unter einer Anlageempfehlung versteht. Daneben beschreibt die ESMA, welche Probleme bei der Abgabe von Anlageempfehlungen auftreten können und welche rechtlichen Konsequenzen es haben kann, wenn man intransparente und daher irreführende Empfehlungen veröffentlicht. Hintergrund der Erklärung der ESMA ist das Anfang des Jahres 2021 aufgetretene Schwarm-Phänomen, an dem Kleinanlegerinnen und -anleger beteiligt waren. Die deutsche Fassung der ESMA-Erklärung finden Sie hier.

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