BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:21.12.2021 | Thema OTC-Derivate Warenderivate

Aufsicht bestimmt Positionslimits für signifikanten Kontrakt

Im Zuge der Neuregulierung des Positionslimit-Regimes legt die BaFin für den Phelix DE Kontrakt der Leipziger Energiebörse (European Energy ExchangeEEX) neue Positionslimits fest. Dieser gilt zukünftig als signifikantes Warenderivat. Lediglich für Derivate auf landwirtschaftliche Produkte und signifikante Warenderivatkontrakte bleiben Positionslimits weiterhin in Kraft. Die Anhörung vom 10. Dezember 2021 ist auf Grund neuer Erkenntnisse zur Zahl offener Kontraktpositionen und ein dementsprechend anzupassendes Positionslimit gegenstandslos geworden.

Als Teil eines Maßnahmenpakets für die Erholung der Kapitalmärkte (Capital Markets Recovery Package – CMRP) haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union unter anderem eine Änderung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II beschlossen. Dabei wurde auch das Positionslimit-Regime angepasst. In Deutschland ist diese Richtlinie durch das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz umgesetzt worden.

Eine der Änderungen besteht darin, dass nun nach § 54 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) die Anwendung von Positionslimits beschränkt ist auf Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und auf „kritische oder signifikante“ Warenderivate, die einen Open Interest, also die Summe aller offenen Positionen in einem Termin- oder Optionskontrakt, von mindestens 300.000 handelbaren Einheiten beinhalten. Rohstoffzertifikate sind künftig sogar generell von der Anwendung von Positionslimits ausgenommen.

Zusatzinformationen

Phelix Power DE: Anhörung zur Neufestsetzung eines Positionslimits

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback