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Erscheinung:12.04.2022 | Thema Verbraucherschutz Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG bekannt.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

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