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Erscheinung:02.08.2022 | Thema Verbraucherschutz GameStop

Die GameStop Corp. hat Anfang Juli einen Aktiensplit in Form einer Stockdividende beschlossen. Die BaFin hat – auch aufgrund einiger Hinweise von Anlegern – die depotführenden Banken angehalten, die Einlieferung der jungen Aktien sicherzustellen.

Technisch wurde die Kapitalmaßnahme jedoch bislang über die relevanten Datenprovider als Aktiensplit und nicht als Stockdividende behandelt. Am 29. Juli 2022 hatten jedoch einzelne Datenprovider die Art der Kapitalmaßnahme in eine Stockdividende geändert, dies aber am 1. August 2022 wieder rückgängig gemacht. Bei einzelnen depotführenden Banken kann dies eine rein technische Neuabrechnung erforderlich machen, die allerdings in wenigen Tagen umgesetzt sein dürfte. Der Bestand der von diesen Banken bereits verwahrten alten und jungen Aktien ist von dieser Neuabrechnung nicht betroffen.

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