BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:02.12.2022 | Thema Investmentfonds Elektronische Kommunikation nach dem KAGB: BaFin konsultiert Verordnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2. Dezember 2022 den Entwurf der Verordnung für die elektronische Kommunikation nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zur Konsultation gestellt.

Mit der Verordnung will die BaFin die Nutzungsbestimmungen für das elektronische Kommunikationsverfahren konkretisieren, die sie für Einreichungen und Abrufe nach dem Kapitalanlagesetzbuch folgenden Zielgruppen bereitstellt: Verwaltungsgesellschaften, Investmentgesellschaften, Verwahrstellen, interessierten Erwerbern nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs sowie Inhabern bedeutender Beteiligungen.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 2. Januar 2023 unter der E-Mail-Adresse Konsultation-09-22@bafin.de entgegen.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback