BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:24.09.2024 MiFID II/MiFIR-Review: Wertpapierfirmen können DPE-Status beantragen

Der europäische Gesetzgeber hat mit dem MiFID II-/MiFIR-Review Änderungen an der Nachhandelstransparenz für OTC (over-the-counter)-Wertpapiergeschäfte vorgesehen. Ab sofort können Wertpapierfirmen den Status als benannte veröffentlichende Einrichtung (Designated Publishing Entity – DPE) beantragen.

Wertpapierfirmen können bei ihren nationalen Aufsichtsbehörden den DPE-Status gemäß Artikel 21a Absatz 1 der Finanzmarktverordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) beantragen. Dieser freiwillige Status erlaubt es, Transaktionen über ein genehmigtes Veröffentlichungssystem (Approved Publication Arrangement – APA) zu veröffentlichen, ohne den Status und die Pflichten eines systematischen Internalisierers (SI) annehmen zu müssen. Die nationale Aufsicht erteilt den DPE-Status für bestimmte Anlageklassen.

DPE müssen zudem bestimmte Referenzdaten für OTC-Derivate an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority – ESMA) übermitteln. Dies regelt Artikel 27 Absatz 1 Unterabsatz 3 MiFIR. Die ESMA führt ein öffentliches DPE-Register, das den Markteilnehmern zur Information dient.

Übergangszeitraum

Die ESMA richtet hier bis spätestens 29. September 2024 ein Übergangsregister für DPE ein. Dieses Register wird später in die bestehende IT-Registerstruktur der ESMA integriert.

Eine Übergangsphase bis zum 3. Februar 2025 ermöglicht es Marktteilnehmern, ihre Systeme und Prozesse anzupassen. Erst ab diesem Zeitpunkt müssen DPE ihren Pflichten nachkommen. Hierzu zählt insbesondere die Veröffentlichung von Geschäften nach Artikel 20 Absatz 1 bzw. Artikel 21 Absatz 1 MiFIR. Bis dahin gilt das alte System mit Meldungen durch SI.

Meldeweg

Wertpapierfirmen können ab sofort den DPE-Status für bestimmte Anlageklassen bei der BaFin beantragen. Sie stellt hierfür ein Formular zur Verfügung.

Für den Eintrag in das ESMA Register ist ein gültiger Legal Entity Identifier Code (LEI) notwendig. Das Formular kann auch verwendet werden, um auf den DPE-Status wieder zu verzichteten oder ihn auf andere Anlageklassen zu erstrecken. Meldungen sind fortlaufend möglich.

Senden Sie eine Scankopie des unterzeichneten Formulars per E-Mail an secondarymarkets@bafin.de. Eine physische Übersendung ist nicht notwendig. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Bitte beachten Sie: Die Eintragung im ESMA-Register kann systembedingt einige Tage dauern.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback