Erscheinung:19.12.2024 | Thema Abwicklung Rückkauferlaubnis: Allgemeinverfügung wird hinfällig
Die Rückkauferlaubnis für die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities – MREL) läuft am 27. Dezember 2024 aus.
Die BaFin hatte die Rückkauferlaubnis bis zu diesem Zeitpunkt befristet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hatte sie am 27. Dezember 2021 veröffentlicht und diese später verlängert.
Eine neue EU-Richtlinie (L_202401174DE.000101.fmx.xml) macht die Allgemeinverfügung nun obsolet, so dass keine weitere Fristverlängerung nötig ist.