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Erscheinung:20.12.2024 | Thema Verbraucherschutz DEGAG WI8 GmbH: Möglicher Zahlungsausfall gegenüber Anlegerinnen und Anlegern

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der DEGAG WI8 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

Grund ist, dass die DEGAG WI8 GmbH offene Forderungen aus Investitionen in verbundene Immobilienunternehmen hat. Ein Ausfall der Forderungen hätte negative Auswirkungen auf die Fähigkeit der DEGAG WI8 GmbH zur Zins- und Rückzahlung. Seit dem 16.12.2024 befindet sich die DEGAG WI8 GmbH gegenüber Anlegerinnen und Anlegern in Zahlungsverzug.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

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