Erscheinung:30.08.2024 BaFin aktualisiert Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft
Rundschreiben nimmt nun auch Bezug auf die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Instituten, die unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz fallen.
Die Finanzaufsicht BaFin hat das Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft (08/2023) aktualisiert. Anlass war das am 27. Mai 2024 veröffentlichte BaFin-Rundschreiben Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) von ZAG-Instituten – also Instituten, die unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen (ZAG-MaRisk).
Die BaFin hat die Passagen des Rundschreibens aktualisiert, die sich bisher nur auf die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bezogen zum Beispiel Randnummer (Rn) 15. Diese nehmen nun auch Bezug auf die ZAG-MaRisk. Zudem hat die BaFin redaktionelle Anpassungen im Anwendungsbereich in Rn. 6 b) und c) vorgenommen.
Die betroffenen Institute müssen das aktualisierte Rundschreiben zum 1. Januar 2025 umsetzen. Dies entspricht der Umsetzungsfrist der ZAG-MaRisk. Die redaktionellen Anpassungen des Rundschreibens treten allerdings bereits am 30. August 2024 in Kraft, da die derzeitige Verwaltungspraxis der BaFin beibehalten wird.