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Erscheinung:26.11.2024 Nationale Umsetzung von MiCAR: BaFin konsultiert Kryptomärktemitteilungs-Verordnung

Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Verordnungsentwurf zur Konsultation gestellt, der Vorgaben zur Übermittlung von Insiderinformationen macht.

Der Entwurf macht nach MiCAR verpflichteten Emittenten, Anbietern und Antragstellern nähere Vorgaben, wie sie veröffentlichte Insiderinformationen an die BaFin zu übermitteln haben. Darüber hinaus stellt er klar, wie Aufschubmitteilungen an die Finanzaufsicht zu übersenden sind.

Die Vorgaben gewährleisten, dass die Mitteilungen einheitlich erfolgen und den für die Aufsicht relevanten Inhalt vorweisen.

Die BaFin nimmt Stellungnahmen zu dem Entwurf mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 09/2024 (WA 11-FR 4100/00011#00002)“ bis zum 13.12.2024 per E-Mail an Konsultation-09-24@bafin.de entgegen.

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