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Erscheinung:13.12.2024 | Thema Kapitalanlagen von Versicherern Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht: BaFin konsultiert neues Rundschreiben

Die Finanzaufsicht BaFin aktualisiert ihre Verwaltungspraxis zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht für Solvency II-Versicherungsunternehmen. Dazu stellt sie ein neues Rundschreiben zur Konsultation.

Das Rundschreiben fasst mehrere Auslegungsentscheidungen zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle – PPP) und bestimmte Regelungen aus dem Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) zusammen. Bei Letzteren handelt es sich um die Abschnitte zu den Risikomanagementleitlinien für das Anlagerisiko, zum Liquiditätsrisikomanagement und zum Aktiv-Passiv-Management. Teil des Rundschreibens ist zudem ein eigener Abschnitt zur Nachhaltigkeit beim PPP.

Stellungnahmen nimmt die BaFin per E-Mail an Konsultation-13-24@bafin.de bis zum 31. Januar 2025 entgegen.

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