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Erscheinung:06.12.2024 Sanierungsplanung:
Änderungsverordnung zur MaSanV tritt in Kraft

Die Verordnung zur Änderung der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung wurde am 6. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Regelungen gelten vom 7. Dezember 2024 an.

Die Änderungsverordnung setzt die neu gefassten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) zu Sanierungsplanindikatoren (EBA/GL/2021/11 vom 9. November 2021) um. Darüber hinaus werden einzelne Vorgaben für die Sanierungsplanung geändert, um den für die Institute entstehenden Aufwand zu reduzieren.

Die Finanzaufsicht BaFin hat aufgrund der Änderungen der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung (MaSanV) auch ihr Merkblatt zur Sanierungsplanung angepasst und veröffentlicht. Das aktualisierte Merkblatt erläutert die Regelungen und deren Zusammenspiel.

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