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Erscheinung:14.01.2025 | Thema Rückstellungen Rückstellungen: BaFin konsultiert Rundschreiben

Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf für ein Rundschreiben zu Rückstellungen zur Konsultation gestellt. Es informiert die Versicherungen, wie sie der BaFin die Werte zur Berechnung der Mindestbeitragsrückerstattung berichten müssen.

Das neue Rundschreiben folgt der Vorgängerversion 01/2021 (VA) und gilt für Geschäftsjahre ab 2025.

Die BaFin stellt das nationale Berichtswesen in der Versicherungsaufsicht auf elektronische Einreichungen im XBRL-Format um. Für diese Umstellung ist es erforderlich, verschiedene Rechtsquellen und BaFin-Veröffentlichungen anzupassen.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 3. Februar 2025 unter Konsultation-01-25@bafin.de entgegen.

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