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Erscheinung:29.01.2025 | Thema Berichtspflichten „Allgemeinverfügung Pensionsdaten EIOPA“: BaFin konsultiert Neufassung

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre „Allgemeinverfügung Pensionsdaten EIOPA“ überarbeitet und den Entwurf zur Konsultation gestellt. Hintergrund ist, dass die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions AuthorityEIOPA) ihre Entscheidung zur regelmäßigen Erhebung von Pensionsdaten angepasst hat.

Die Neufassung der Allgemeinverfügung setzt ausschließlich die Neuerungen der angepassten EIOPA-Entscheidung um. Sie stellt keine darüber hinausgehenden Anforderungen.

Die EIOPA hatte den bisherigen Beschluss (EIOPA-BoS/20-362) aktualisiert und die Taxonomie 2.9.0 neu gefasst. Sie hat einzelne Templates ergänzt, Unstimmigkeiten beseitigt, vereinheitlicht und Ausfüllhinweise hinzugefügt.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 12. Februar 2025 unter: Anhoerung-Berichtspflichten-EbAV@bafin.de entgegen.

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