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Erscheinung:12.03.2025 | Thema Banken Wahlrecht bei Bonitätsbeurteilungen: BaFin konsultiert Rundschreiben

Die Finanzaufsicht BaFin konsultiert ein Rundschreiben zur Ausübung des Wahlrechts bei Bonitätsbeurteilungen nach Artikel 495e Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements RegulationCRR). Mit dem Rundschreiben erlaubt sie den von ihr beaufsichtigten Instituten, weiterhin Bonitätsbeurteilungen von ECAI-Ratingagenturen zu verwenden, wenn Risikopositionen gegenüber anderen Instituten bestehen.

Voraussetzung dafür ist, dass die External Credit Assessment Institution (ECAI) bei der Erstellung der Beurteilungen von einer impliziten staatlichen Unterstützung ausgegangen ist. Die Institute müssen der BaFin anzeigen, wenn sie Bonitätsbeurteilungen dieser Ratingagentur nutzen. Das Rundschreiben soll spätestens ab dem 31. März 2025 anzuwenden sein.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 24. März 2025 per E-Mail an Konsultation-07-25@bafin.de – mit dem Betreff „Konsultation 07/2025“ – entgegen.

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