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Erscheinung:27.03.2025 | Thema Geldwäschebekämpfung Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: BaFin richtet Fokus auf Umgehungsgeschäfte

Umgehungsgeschäfte erhöhen das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erheblich. Mit ihrer Aufsichtsmitteilung sensibilisiert die Finanzaufsicht BaFin die Verpflichteten und erläutert bekannte Umgehungsmodelle. Besonders im Fokus: Geschäfte mit Iran-Bezug.

Umgehungsgeschäfte im Finanzsektor sind Geschäfte oder Transaktionen, die bewusst darauf abzielen, gesetzliche, regulatorische oder vertragliche Vorgaben zu umgehen. Sie unterlaufen Transparenz und Kontrollen, indem sie tatsächliche wirtschaftliche oder länderspezifische Hintergründe verschleiern. Verpflichtete werden dadurch behindert, die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes ordnungsgemäß zu erfüllen.

Die BaFin hat bereits mit dem Rundschreiben 1/2011 (GW) auf „Hindernisse bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten bei Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit dem Iran durch Umgehungsgeschäfte“ hingewiesen.

Die Aufsichtsmitteilung steht auf der Website der BaFin.

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