Erscheinung:15.05.2025 | Thema Versicherungen Julia Wiens skizziert aktuelle Schwerpunkte der Versicherungsaufsicht
In einem Vortrag am Institut für Versicherungsrecht der Universität Düsseldorf hat Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, am 14. Mai über aktuelle Herausforderungen und Schwerpunkte der Aufsicht gesprochen. Dabei ging sie besonders auf vier Themen ein: die Risiken alternativer Kapitalanlagen, Künstliche Intelligenz, die Wohlverhaltensaufsicht und den Bürokratieabbau.
Julia Wiens erläuterte in ihrem Vortrag, dass die BaFin zurzeit die Risiken alternativer Kapitalanlagen wie Private Debt in den Blick nehme. Solche Anlagen unterschieden sich deutlich von traditionellen Anlageformen wie Anleihen und Aktien und stellten daher hohe Anforderungen an das Risikomanagement. Zudem trage auch die aktuelle Lage dazu bei, dass die Risiken dieser Investments steigen. So könne beispielsweise die schleppende wirtschaftliche Entwicklung zu höheren Kreditrisiken von Private-Debt-Anlagen führen. Wiens verdeutlichte daher die Erwartungen der Aufsicht: „Unternehmen mit einem hohen Anteil in alternativen Kapitalanlagen brauchen ein leistungsstarkes Risikomanagement. Und genügend Personal, das über das entsprechende Know-how verfügt. Darauf achten wir besonders.“
Die Versicherungsaufsicht befasse sich zudem mit Künstlicher Intelligenz (KI). So gut wie alle Unternehmen nutzten mittlerweile Künstliche Intelligenz, beispielsweise um Prozesse zu beschleunigen und Kosten zu senken, erklärte Wiens. Neben den klaren Vorteilen der Technologie müssten die Versicherungsunternehmen jedoch die Risiken im Blick haben. So könnten hochgradig automatisierte Prozesse mit geringer menschlicher Überwachung bestehende Diskriminierungsrisiken weiter verfestigen. Zudem bestehe bei generativer KI die Gefahr von Falschinformationen, sogenannten Halluzinationen. „Die Verantwortung für den fairen und angemessenen Einsatz von Künstlicher Intelligenz liegt bei den Unternehmen“, unterstrich Wiens. Sie machte deutlich, dass die beaufsichtigten Unternehmen für ihre KI-Systeme über eine angemessene Governance verfügen müssten.
Darüber hinaus ging die Exekutivdirektorin auf die Wohlverhaltensaufsicht der BaFin ein. Die Aufsicht beschäftige sich auch 2025 mit dem Kundennutzen kapitalbildender Lebensversicherungen, sagte Wiens. Im Fokus stünden Unternehmen mit hohen Stornoquoten. Perspektivisch wolle die BaFin im Zuge der Wohlverhaltensaufsicht aber auch andere Sparten in den Blick nehmen. „Wir arbeiten daher an einem Konzept, mit dem wir die Wohlverhaltensaufsicht sinnvoll auf weitere Sparten erweitern können. Zum Beispiel auf die Schaden- und Unfallversicherer“, erläuterte Wiens.
Weit oben auf der Agenda der Versicherungsaufsicht stünde zudem der Bürokratieabbau. Dieser sei schnell gefordert, in der Praxis aber nicht immer leicht umzusetzen, machte die Exekutivdirektorin deutlich. Im Rahmen des Reviews der europäischen Solvency-II-Richtlinie lege die BaFin eigene Vorschläge vor, welche Berichtspflichten entfallen können. Grundsätzlich gehe es beim Bürokratieabbau um viele kleine Themen, sagte Wiens. Die BaFin habe sich den Abbau von Bürokratie daher dauerhaft vorgenommen. „Unser Ziel ist es, bürokratischen Aufwand zu reduzieren, ohne das Sicherheitsniveau der Regulierung zu senken. Das gilt insbesondere für die Kapitalanforderungen.“
Die vollständige Rede von Julia Wiens steht hier zur Verfügung.