Erscheinung:06.06.2025 Geldwäschegesetz: BaFin nimmt Freistellungen zurück
Die Finanzaufsicht BaFin konsultiert eine Allgemeinverfügung, mit der sie im Geldwäschegesetz ermöglichte Freistellungen zurücknimmt. Die Änderungen werden zum 10. Juli 2027 wirksam.
Am gleichen Tag greifen die Vorschriften der neuen EU-Geldwäscheverordnung und ersetzen die entsprechenden Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG). Mit der Allgemeinverfügung bereitet die BaFin sich und die nach dem GwG verpflichteten Unternehmen bereits jetzt auf die neuen europäischen Vorschriften vor.
Die künftigen EU-Vorschriften haben das Ziel, die Geldwäscheaufsicht und die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung in Europa weiter zu vereinheitlichen. Mit der Rücknahme der Freistellungen trägt die BaFin frühzeitig dazu bei.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 20. Juni 2025 per E-Mail an Konsultation-13-25@bafin.de – mit dem Betreff „Konsultation 13/2025“ – entgegen.