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Erscheinung:30.06.2025 Allgemeinverfügung zur reziproken Anwendung eines italienischen Kapitalpuffers

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit dem sie einen in Italien angeordneten Kapitalpuffer für systemische Risiken anerkennt. Sie wendet den Puffer nur bei deutschen Instituten an, die über ein materielles Exposure in Italien verfügen.

Die Allgemeinverfügung wurde gemäß Kreditwesengesetz (§ 10e Absatz 9) veröffentlicht.

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