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Erscheinung:14.07.2025 | Thema Wertpapiere Schnellere Wertpapierabwicklung: Marktteilnehmer können sich an ESMA-Konsultation beteiligen

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben einen verkürzten Abwicklungszyklus für EU-Wertpapiertransaktionen beschlossen. Die BaFin begrüßt die geplante Umstellung auf T+1. Marktteilnehmer können sich bis zum 31. August 2025 an der öffentlichen Konsultation beteiligen.

Die Wertpapierabwicklung bezeichnet den Prozess, wie ein Wertpapier nach dem Handel an die Käuferin bzw. den Käufer und die Zahlung an die Verkäuferin bzw. den Verkäufer gelangt. Dies erfolgt standardmäßig durch Umbuchungen in den jeweiligen Depots. Derzeit beträgt der Abwicklungszyklus, T+2, also zwei Tage nach dem Handelstag. Mit der neuen Regelung wird dieser auf T+1 verkürzt. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Die Umstellung erfolgt zum 11. Oktober 2027. Ziel ist es, den Abwicklungszyklus mit anderen großen Kapitalmärkten wie den USA; China, Indien und dem Vereinigten Königreich zu harmonisieren. Darüber hinaus sollen die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Marktes gestärkt und die Abwicklungseffizienz erhöht werden. Zudem wird erwartet, dass die verkürzten Fristen zu einem geringeren Bedarf an Sicherheitsleistungen führen. Die BaFin begrüßt die geplante Umstellung und begleitet sie aufsichtlich.

Die Umstellung erfordert von den Marktteilnehmern operationelle und technologische Anpassungen. Dazu weist die BaFin auf die am 30. Juni 2025 vom EU T+1 Industry Committee veröffentlichte Roadmap hin. Sie enthält unter anderem Empfehlungen zu Handelszeiten und zur Automatisierung und Standardisierung von Prozessen. Die T+1-Roadmap steht bis zum 31. August 2025 zur öffentlichen Konsultation. Marktteilnehmer können ihre Rückmeldung dazu an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA senden.

 Weitere Informationen zu T+1 hat die ESMA auf ihrer Website veröffentlicht.

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