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Erscheinung:15.05.2025 ProReal Deutschland 7 GmbH: Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage bezüglich der Rückzahlung der Vermögensanlage

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Deutschland 7 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

Grund ist, dass sich die Emittentin seit dem 1. Januar 2025 mit der Rückzahlung der Vermögensanlage in Verzug befindet. Wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung der Vermögensanlage sowie die Zahlung der endfälligen variablen Zinsen erfolgen kann, kann derzeit nicht prognostiziert werden.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

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