Erscheinung:05.06.2025 | Thema MVP-Portal Versicherer: Beschwerdeberichte leichter einreichen
Meldepflichtige Versicherungsunternehmen können ihre Beschwerdeberichte nun über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin digital einreichen. Im MVP-Portal hat die BaFin dafür im Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ das Formular „Beschwerdebericht (EIOPA)“ eingerichtet.
Über das Portal können Versicherer den Beschwerdebericht sicher, einfach und standardisiert übermitteln. Damit sie das Verfahren nutzen können, müssen sich die Unternehmen für die grundsätzliche Nutzung des MVP-Portals registrieren und zusätzlich das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ beantragen.
Versicherungsunternehmen müssen der BaFin Informationen über Beschwerden und deren Bearbeitung übermitteln. So schreiben es die "EIOPA-Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen“ in Verbindung mit der Sammelverfügung vom 20. September 2013 und dem BaFin-Rundschreiben 03/2013 (VA) vor. Den Beschwerdebericht müssen Versicherer einmal jährlich bis zum 1. März für das vorangegangene Kalenderjahr einreichen.
Hinweise zur Einreichung von Angaben zum „Beschwerdebericht (EIOPA)“ hat die BaFin in einer Anlage zusammengestellt.