Erscheinung:05.05.2025 ProReal Europa 10 GmbH: Nahezu vollständiger Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 10 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Grund ist, dass die ProReal Europa 10 GmbH bezogen auf den Nominalbetrag der Vermögensanlage weniger als 5 % an die Anleger zahlen kann. Zudem wird die ProReal Europa 10 GmbH auf bereits entstandene und noch entstehende Zinsansprüche keine Zahlungen leisten können.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.