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Erscheinung:05.05.2025 ProReal Europa 9 GmbH: Nahezu vollständiger Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 9 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

Grund ist, dass die ProReal Europa 9 GmbH bezogen auf den Nominalbetrag der Vermögensanlage weniger als 5 % an die Anleger zahlen kann. Zudem wird die ProReal Europa 9 GmbH auf bereits entstandene und noch entstehende Zinsansprüche keine Zahlungen leisten können.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin

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