Erscheinung:11.09.2025 | Thema Prospekte Wertpapierprospekte: BaFin veröffentlicht Merkblatt
Die Finanzaufsicht BaFin erklärt in ihrem neuen Merkblatt, wie sie in ihrer Verwaltungspraxis den Begriff des öffentlichen Angebots nach der Prospektverordnung auslegt. Das Merkblatt richtet sich an Anbieter von Wertpapieren.
Das neue BaFin-Merkblatt erläutert unter anderem,
- wer Anbieter und wer der öffentliche Adressatenkreis ist,
- unter welchen Voraussetzungen eine Mitteilung mit ausreichenden Informationen nach Verordnung (EU) 2019/980 gegeben ist,
- wann das öffentliche Angebot beginnt und wann es endet.
Das Merkblatt enthält dabei Informationen zu praxisrelevanten Aspekten, etwa zur Gesamtbetrachtung eines Angebotsvorgangs als zusammengehörendes Geschehen. Das bedeutet, dass Tatbestandsmerkmale des öffentlichen Angebots nicht alle gleichzeitig vorliegen müssen. Es enthält zudem Informationen zu öffentlichen Angeboten anlässlich von Kollektiventscheidungen. Dabei geht es um die Abgrenzungsfrage, unter welchen Voraussetzungen, beispielweise bei einer gesellschaftsrechtlichen Organentscheidung, ein öffentliches Angebot gegeben ist.