Erscheinung:15.09.2025 | Thema Versicherungen Solvency-II-Berichtswesen wird vereinfacht
Die BaFin begrüßt die Konsultation der Änderungen der Technischen Standards für das quantitative Berichtswesen an die Aufsicht und die Offenlegungen unter Solvency II durch die EIOPA. Ziel der Änderungen ist – neben der Umsetzung des Solvency II-Reviews – das Berichtswesen und damit die Bürokratie auf europäischer Ebene zu reduzieren. Die Konsultation läuft noch bis zum 10. Oktober 2025. Die BaFin hatte sich in diesen Prozess aktiv eingebracht und befürwortet eine möglichst breite Beteiligung.
Die Anpassungen waren notwendig, weil im Zuge des Solvency-II-Reviews Änderungen vorgenommen wurden, die sich auch auf das quantitative Berichtswesen („Säule 3“) auswirken. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat dies zum Anlass genommen, Teile des Berichtswesens zu reduzieren, um einen Beitrag zum Bürokratieabbau auf europäischer Ebene zu leisten.
Hierzu hat EIOPA gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden Vorschläge für eine deutliche Reduzierung der Datenerhebung erarbeitet. Ziel ist, den Bürokratieaufwand auf europäischer Ebene zu verringern, ohne die für die Aufsicht notwendigen Daten zu beeinträchtigen.
Die Vorschläge umfassen unter anderem:
- Reduzierung der Berichtsfrequenz einiger vierteljährlichen Meldebögen,
- Löschen einiger jährlicher Meldebögen,
- Erhöhung der Proportionalität und
- Vereinfachungen und Klarstellungen in den Standards.
Insbesondere die Vorgaben zur Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen („Säule 1“) wurden angepasst. Dies betrifft vor allem die Vorgaben mit Bezug zu langfristigen Garantien, wie sie in der Lebensversicherung gegeben werden. Hinsichtlich des quantitativen Berichtswesens geht es dabei insbesondere um die Volatilitätsanpassung der Zinsannahmen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang neue Daten erhoben, beispielsweise zu Naturkatastrophen und Pensionsdaten von Versicherern. Auch Fehler und Inkonsistenzen in den bestehenden Technischen Standards wurden korrigiert.
Fragen zur Umsetzung
Eine wichtige Frage an die Stakeholder ist, ab wann die Reduktionen im Berichtswesen technisch das erste Mal angewendet werden sollen. Zur Diskussion steht, ob die neuen Standards bereits für die Meldung zum 31. Dezember 2026 oder erst mit der ersten Meldung nach dem Anwendungsbeginn des Solvency II-Reviews am 30. Januar 2027 gelten sollen. Die BaFin wird neben den rechtlichen Fragen auch die praktischen Aspekte der technischen Umsetzung ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Detaillierte Informationen sind der Konsultation zu entnehmen. Dort sind auch Entwürfe der Technischen Standards und der Meldebögen einsehbar. In dem Konsultationspaket sind auch die „Leitlinien für das Berichtswesen zur Finanzstabilität“ und die „Leitlinie für die Beaufsichtigung von Zweigniederlassungen von Versicherungsunternehmen aus Drittländern“ enthalten.