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Erscheinung:18.09.2025 | Thema Insiderüberwachung, MiCAR Kryptomärkte: BaFin-Verordnung konkretisiert Mitteilungspflichten

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV) veröffentlicht. Darin konkretisiert sie die Mitteilungspflichten zur Offenlegung von Insiderinformationen.

Die KMMV spezifiziert bestehende Mitteilungspflichten für nach der europäischen Kryptomärkteverordnung MiCAR verpflichtete Emittenten, Anbieter und Antragsteller. Die Änderungen sind unter anderem auf den Inhalt und die Art und Weise von zu übermittelnden Insiderinformationen anzuwenden. Zudem macht die KMMW Angaben zu Mitteilungen über den Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen.

Die KMMV dient der weiteren Umsetzung des Kryptowerteaufsichtsgesetzes (KMAG), der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und der nach ihr erlassenen technischen Durchführungsstandards.

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