Erscheinung:22.09.2025 Proportionalität: BaFin-Rundschreiben eröffnet jungen Instituten Meldeerleichterungen
Die Finanzaufsicht BaFin weist in ihrem neuen Rundschreiben darauf hin, dass neu gegründeten Instituten bereits im Gründungsjahr der SNCI-Status offensteht. Damit sind für sie reduzierte Meldepflichten möglich.
Bislang bestand beim Bilanzsummen-Kriterium das Problem, dass junge Institute in ihrem ersten Geschäftsjahr keinen vergangenheitsbezogenen Vier-Jahres-Durchschnitt berechnen konnten. Damit war es ihnen nicht möglich, den Status als kleines und nicht komplexes Institut (small and non complex institution – SNCI) zu erhalten. In ihrem Rundschreiben weist die BaFin darauf hin, dass die Institute den Status nun bereits im Gründungsjahr erreichen können. Dafür berechnen sie das Bilanzsummen-Kriterium als Drei-Jahres-Durchschnitt ihrer Planbilanzen bzw. Bilanzprognosen aus dem Erlaubnisverfahren. Vom zweiten bis zum vierten Geschäftsjahr zieht die Aufsicht weiterhin den Durchschnitt der bereits vorhandenen Bilanzsummen heran.
Bei den SNCI handelt es sich um einen Begriff aus der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR). Erfüllen Institute alle SNCI-Kriterien der CRR, gelten für sie bestimmte Erleichterungen wie etwa reduzierte Meldepflichten.