Erscheinung:24.09.2025 | Thema Verbraucherschutz Änderung bei Überweisungen – Was die neue Empfängerprüfung bedeutet
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Kreditinstitute bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen.
Ab diesem Datum müssen Banken prüfen, ob der Empfängername in einer Überweisung mit dem Empfängernamen übereinstimmt, der für die angegebene IBAN hinterlegt ist.
Auf ihre Website erklärt die BaFin, welche Überweisungen geprüft werden, was passiert, wenn der Name nicht übereinstimmt, und was Verbraucherinnen und Verbraucher künftig beim Überweisen beachten sollten.