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Erscheinung:18.03.2014, Stand:geändert am 02.06.2014 | Thema Kapitalanlagen von Versicherern Treuhänder zur Überwachung des Sicherungsvermögens

Der Treuhänder zur Überwachung des Sicherungsvermögens hat die Aufgabe, das Sicherungsvermögen von Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und Pensionskassen zu schützen. Dessen Schutz kommt eine große Bedeutung zu, da es im Insolvenzfall der bevorrechtigten Befriedigung der Anspruchsberechtigten dient.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz sieht vor, dass diese Unternehmen einen Treuhänder zur Überwachung des Sicherungsvermögens zu bestellen haben. Nur mit seiner Zustimmung ist eine Verfügung über Werte des Sicherungsvermögens möglich. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich zu überprüfen, ob Werte sicherungsvermögensfähig sind und dem Sicherungsvermögen zugeführt werden dürfen.

Der Treuhänder sorgt dafür, dass die Werte des Sicherungsvermögens werthaltig sind und zur Bedeckung des Mindestumfangs des Sicherungsvermögens ausreichen, damit im Insolvenzfall alle Anspruchsberechtigten befriedigt werden können.

Die gesetzlichen Regelungen zum Treuhänder des Sicherungsvermögens finden sich in den §§ 128-130 VAG. Ergänzend dazu hat die BaFin das Rundschreiben 3/2016 (VA) veröffentlicht.

Pflichten des Treuhänders

Der Treuhänder zur Überwachung des Sicherungsvermögens muss sich bei seinem Amtsantritt u.a. über die relevanten Veröffentlichungen der BaFin unterrichten und während der Amtszeit auf dem laufenden halten. Neben den Veröffentlichungen, die direkt den Treuhänder betreffen, gehören dazu auch folgende Themen:

  • Kapitalanlagen, soweit sie auch das Sicherungsvermögen betreffen,
  • strukturierte Produkte,
  • Asset-Backed-Securities und Credit-Linked-Notes,
  • Hedge-Fonds,
  • die Anzeige- und Berichtspflichten über die gesamten Vermögensanlagen,
  • die Durchführung von Stresstests,
  • die Führung des Verzeichnisses über den Bestand des Sicherungsvermögens (Vermögensverzeichnis) und die Aufbewahrung des Sicherungsvermögens.

Kontakt: Ti­mo Schulz
Grundsatzreferat Kapitalanlagen

Telefon: 0228 / 4108-7576
E-Mail: Timo.Schulz@bafin.de

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