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Erscheinung:23.11.2016 | Thema Fachliche Eignung Merkblatt zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen tätig sind, gemäß VAG

Das Merkblatt gibt Erläuterungen zu den Qualifikationsanforderungen an Personen, die Schlüsselfunktionen wahrnehmen und den damit verbundenen Anzeigepflichten auf der Grundlage des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 01.04.2015 (BGBl. I S. 434), das am 01.01.2016 vollständig in Kraft getreten ist.

Dieses Merkblatt richtet sich an alle der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nach dem VAG unterstehenden Versicherungsunternehmen, Versicherungs-Holdinggesellschaften, Unternehmen im Sinne des § 293 Abs. 4 VAG und gemischte Finanzholding-Gesellschaften (Unternehmen) nach Maßgabe der folgenden Ausführungen.
Neben den Bestimmungen des VAG sind auch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) und die EIOPA-Leitlinien zum Governance-System (EIOPA-BoS-14/253 DE) ein-schließlich des Technischen Anhangs zu beachten.

Dieses Merkblatt ersetzt das Merkblatt vom 20.01.2016 zur „Anzeige gemäß § 47 Nr. 1 VAG von Verantwortlichen Personen für Schlüsselfunktionen/Schlüsselaufgaben“ und die „Auslegungsentscheidung zur Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit“ vom 30.12.2015.

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