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Erscheinung:04.11.2014 | Thema Investmentfonds Laufzeitverlängerung in den Anlagebedingungen geschlossener Publikums-AIF in der Rechtsform der geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft

Geschlossene AIF können keine unbegrenzte Laufzeit haben. Eine konkrete Laufzeit ist in den Anlagebedingungen bzw. im Gesellschaftsvertrag des geschlossenen AIF stets festzulegen.

Für den Fall, dass Anlagebedingungen von neu zu genehmigenden Publikums-AIF die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung enthalten, gelten folgende Regelungen:

  1. Bestimmung einer Grundlaufzeit in den Anlagebedingungen.
  2. Etwaige Verlängerungsoption muss in den Anlagebedingungen genannt sein.
  3. Maximale Verlängerung um bis zu 50% der Grundlaufzeit möglich.
  4. Die Summe aus Grundlaufzeit und Verlängerung(en) darf nicht mehr als insgesamt 30 Jahre betragen.
  5. Gründe für die Verlängerung müssen in den Anlagebedingungen konkret benannt werden.
  6. Zustimmungserfordernis der Gesellschafterversammlung mit mindestens einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen muss in den Anlagebedingungen bestimmt werden.
  7. Ordentliche Kündigungsrechte müssen ausgeschlossen sein.

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