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Erscheinung:11.09.2024 | Geschäftszeichen WA 4-K 5005/18094#00001 | Thema Wertpapieraufsicht Geschäftsleitung von Wertpapierinstituten: BaFin veröffentlicht Merkblatt

Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Merkblatt zur Mindestzahl der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) veröffentlicht. Es legt fest, wann ein Wertpapierinstitut mindestens zwei Personen als Geschäftsleitung einsetzen muss.

Ziel ist, dass Institute damit die gesetzlichen Anforderungen an die Organisation eines Wertpapierinstituts erfüllen. Entsprechende gesetzliche Vorgaben sind in § 41 sowie § 20 Absatz 1 und 2 WpIG geregelt.

Das Merkblatt richtet sich an alle Wertpapierinstitute mit einer Erlaubnis nach dem WpIG sowie Unternehmen, die eine Erlaubnis oder eine Erlaubniserweiterung beantragen.

Das Merkblatt gilt ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung. Für Wertpapierinstitute mit einer bestehenden Erlaubnis gilt das Merkblatt nach einer Übergangsfrist von einem Jahr nach dessen Veröffentlichung.

Hinweis zum Datenschutz:

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung der BaFin zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten bei Bestellungsabsichtsanzeigen finden Sie auf der Website der BaFin unter Die BaFin/Datenschutz/Informationen_zur_Datenverarbeitung.

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Merkblatt

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