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Erscheinung:07.05.2002 | Thema Maßnahmen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ordnet Moratorium über Gontard & MetallBank AG an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 6. Mai 2002 gegenüber der Gontard & MetallBank AG, Frankfurt a.M., ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet ("Moratorium").

Bei dem Bankhaus war ein erheblicher, ungedeckter Wertberichtigungsbedarf entstanden, der das haftende Eigenkapital nahezu aufgezehrt hat. Die zuletzt vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen waren nicht geeignet, die Gefährdungssituation für die Gläubiger zu beseitigen. Die Bundesanstalt musste daher das Moratorium anordnen. Die Maßnahme eröffnet der Bank die Möglichkeit, ihre Sanierungsbemühungen fortzusetzen.

Bei dem Institut handelt es sich um eine Kreditbank, die sich in den letzten Jahren insbesondere im Neuen Markt engagierte. In diesem Börsensegment begleitete die Bank eine Reihe von Unternehmen als Emissionsbank. Das Geschäft ist im letzten Jahr nahezu völlig zum Erliegen gekommen. Das Institut hatte außerdem in erheblichem Maße Lombardkredite vergeben, die durch Werte des Neuen Marktes besichert wurden.

Die Gontard & MetallBank AG gehört dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an. Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe - ein Volumen von etwa 780 Mio Euro - sind bis zur Sicherungsgrenze von 12.090.000 Euro pro Einleger gesichert. Kundeneinlagen, die bis 13. März 2002 getätigt wurden, sind bis zur damaligen Sicherungsgrenze von 34.906.000 Euro gesichert.

Zu den Informationen für Kunden der Gontard & MetallBank AG

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