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Erscheinung:13.05.2002 | Thema Maßnahmen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schließt die BkmU Bank AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 6. Mai 2002 gegenüber der BkmU Bank ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat es die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet und die Entgegennahme von Zahlungen untersagt, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber dem Kreditinstitut bestimmt sind ("Moratorium").

Das Moratorium war zur Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte erforderlich, nachdem der Wertberichtigungsbedarf im Kreditgeschäft das Eigenkapital des Instituts bei weitem übertraf. Die Bank ist danach überschuldet. Die Maßnahmen sind derzeit sofort vollziehbar. Allerdings wurden gegen den Bescheid bereits Rechtsmittel eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

Bei der Bank handelt es sich um ein Kreditinstitut, dessen Geschäftsvolumen sich nach eigenen - ungeprüften - Angaben nach dem letzten vorliegenden Monatsausweis vom März 2002 auf rund 358 Mio. Euro belief. Die Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken Einlagen - wurden mit rund 125 Mio. Euro ausgewiesen. Die Bank gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an. Wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Entschädigungsfall festgestellt hat, ist der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes Bankkunden, der dem Institut Einlagen anvertraut hat, daher begrenzt auf 90 % der Einlagen und den Gegenwert von 20.000 Euro pro Einleger. Die Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von rund 27 Mio. Euro, die das Institut ausgegeben hat, unterliegen wie üblich nicht der Einlagensicherung.

Mit Bescheid vom 26. April 2002 hatte das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bereits die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften aufgehoben und die Abwicklung angeordnet. Es hatte diese Maßnahme unter anderem deshalb getroffen, weil die Bank für die Jahre 1999, 2000 und 2001 noch keine testierten Jahresabschlüsse vorgelegt hatte und daher ein verlässlicher Einblick in die wirtschaftliche Situation der Bank bis heute nicht möglich ist. Gegen diesen Bescheid hat das Institut einstweiligen Rechtsschutz beantragt.

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