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Erscheinung:11.06.2002 | Thema Maßnahmen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt Entschädigungsfall bei der BkmU Bank AG fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10. Juni 2002 bei der BkmU Bank AG, Berlin, den Entschädigungsfall festgestellt. Die Bank ist nicht mehr in der Lage, Einlagen der Kunden zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten zu erfüllen und es besteht auch nicht die Aussicht auf eine spätere Erfüllung. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auszahlung der gesicherten Kundengelder durch die Entschädigungseinrichtung vor.

Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28 in 10178 Berlin, an. Der Entschädigungsanspruch umfasst Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder auf ECU bzw. Euro lauten. Er ist je Kunde auf 90% der Einlagen und den Gegenwert von maximal 20.000 € begrenzt. Die EdB wird unaufgefordert auf die betroffenen Bankkunden zukommen.

Das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hob mit Bescheid vom 26. April 2002 die Erlaubnis der BkmU Bank AG zum Betreiben von Bankgeschäften auf und ordnete die Abwicklung an. Den Antrag der Bank auf Aufhebung des Bescheides im einstweiligen Rechtsschutzverfahren lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt mit Beschluss vom 3. Juni 2002 ab.

Mit Bescheid vom 6. Mai 2002 erließ die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der BkmU Bank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot ("Moratorium"). Über die Rechtsmittel der Bank gegen diese Maßnahme hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden. Das Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, eröffnete mit Beschluss vom 28. Mai 2002 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der BkmU Bank AG. Als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte es Herrn Rechtsanwalt Hartwig Albers aus Berlin.

Um die Kunden über den Ablauf des Entschädigungsverfahrens zu informieren, hat die BaFin die nachfolgenden Informationen zusammen gestellt:

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