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Erscheinung:07.10.2002 | Thema Maßnahmen BaFin ordnet Moratorium über Guthmann & Roth AG an und beantragt die Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des Instituts

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erließ am 25. September 2002 gegenüber der Guthmann & Roth AG, Berlin, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot, ordnete die Schließung des Institutes für den Verkehr mit der Kundschaft an ("Moratorium") und bestellte eine Aufsichtsperson.

Am 4. Oktober 2002 beantragte die BaFin außerdem bei dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Instituts.

Nach eigenen Angaben des Kreditinstituts besteht Unklarheit über den Verbleib von Treuhandgeldern in einem Umfang von 35 bis 40 Mio. €. Das Institut ist nicht in der Lage einen Totalausfall mit eigenen Mitteln zu erstatten. Die Bundesanstalt musste daher das Moratorium anordnen. Die getroffenen Maßnahmen dienen einer Bestandsaufnahme bei dem Institut.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Wertpapierhandelsbank. Das Institut tätigte Finanzkommissionsgeschäfte in Futures für Kunden in den USA. Im Rahmen dieser Finanzkommissionsgeschäfte wurden Kundengelder auf Konten bei einem US-Broker gehalten. Es bestehen Anhaltspunkten dafür, dass die Gelder von ca. 500 Kunden im oben genannten Umfang veruntreut worden sind.

Die Guthmann & Roth AG gehört der EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen in Berlin an. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften sind bis zu 90 % bzw. bis maximal 20.000 € abgesichert. Ein Entschädigungsanspruch besteht allerdings nicht, soweit die Gelder nicht auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder auf Euro lauten. Die EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen wird nach der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Kunden des Instituts von sich aus anschreiben.

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