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Erscheinung:21.11.2002 | Thema Maßnahmen BaFin stellt den Entschädigungsfall bei der Guthmann & Roth AG in Berlin fest.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte am 30. Oktober 2002 bei der Guthmann & Roth AG, Berlin, den Entschädigungsfall fest. Das Institut ist nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und es besteht auch nicht die Aussicht auf spätere Erfüllung.

Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles erhalten die Kunden des Instituts die Möglichkeit, für ihre vom Ausfall bedrohten Forderungen eine Entschädigung bei der EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen geltend zu machen. Der Entschädigungsanspruch umfasst Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder auf Euro lauten. Er ist auf 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von maximal 20.000 € begrenzt. Die EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen hat die ihr bekannten Kunden des Instituts bereits über das Entschädigungsverfahren unterrichtet.

Die Guthmann & Roth AG unterlag der Aufsicht der BaFin. Sie verfügte über die Erlaubnis zum Erbringen des Finanzkommissionsgeschäfts. Das Unternehmen tätigte für Kunden Warentermingeschäfte an ausländischen Terminbörsen. Es nahm Kundengelder entgegen, die der Besicherung der Börsentermingeschäfte dienen und an die kooperierenden ausländischen Brokerhäuser transferiert werden sollten. Nach Auskunft der Wertpapierhandelsbank summieren sich die Kundenverbindlichkeiten auf einen Betrag von über 36 Mio. Euro. Es ist mit einem Totalausfall zu rechnen, weil leitende Mitarbeiter des Hauses Unterschlagungen begangen haben sollen.

Die Bundesanstalt erließ bereits am 25. September 2002 gegenüber der Guthmann & Roth AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot, ordnete die Schließung des Institutes für den Verkehr mit der Kundschaft an ("Moratorium") an und bestellte eine Aufsichtsperson. Am 4. Oktober 2002 beantragte die BaFin außerdem bei dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Instituts (siehe Pressemitteilung vom 7. Oktober 2002). Mit Beschluss vom 10. Oktober 2002 hat das Amtsgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

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