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Erscheinung:07.04.2003 | Thema Maßnahmen BaFin ordnet Moratorium über die BFI Bank AG in Dresden an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 07. April 2003 gegenüber der BFI Bank AG, Dresden, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet ("Moratorium").

Bei der Bank war ein erheblicher, ungedeckter Wertberichtigungsbedarf entstanden, der mehr als die Hälfte des nach § 10 KWG maßgebenden haftenden Eigenkapitals aufgezehrt hat. Die zuletzt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Eigenkapitals waren nicht geeignet, die Gefährdungssituation für die Gläubiger zu beseitigen. Die BaFin musste daher das Moratorium anordnen. Die Maßnahme eröffnet dem Unternehmen die Möglichkeit, seine Sanierungsbemühungen fortzusetzen.

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Instituts liegt im Bereich der Immobilien- und Wohnungsbaufinanzierung sowie der Provisionsvorfinanzierung für Vertriebsgesellschaften. Ferner finanzierte die Bank u.a. Anteilszeichnern den Erwerb verschiedener geschlossener Immobilienfondsanteile. Die eigenen Produkte wie Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte vertrieb die Bank über ein Netz von ca. 400 Vermittlern (sog. "Repräsentanten"). Zum Februar 2003 weist das Institut Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, wie etwa Fest- und Termingelder, in Höhe von rund 216 Mio. Euro, davon knapp 27 Mio. Euro Spareinlagen aus.

Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Der Entschädigungsanspruch umfasst Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Er ist je Kunde auf 90% der Einlagen und den Gegenwert von maximal 20.000 € begrenzt. Inhaberschuldverschreibungen und Genußrechtsverbindlichkeiten sind von dem Sicherungssystem nicht umfasst.

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