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Erscheinung:15.09.2008 | Thema Maßnahmen BaFin ordnet Moratorium über die Lehman Brothers Bankhaus AG an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. September 2008 gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin der Bank untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind („Moratorium“).

Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern, teilte die BaFin zur Begründung mit. Dem Institut drohe die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hätten (Chapter 11) beziehungsweise in Großbritannien unter Verwaltung (administration) gestellt worden seien.

Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Die Lehman Brothers Bankhaus AG mit Sitz in Frankfurt am Main hat Zweigniederlassungen in London, Mailand und Seoul. Die Bilanzsumme der Bank beläuft sich nach dem letzten aufgestellten Jahresabschluss per 31.12.2007 auf rund 16.200,0 Mio. Euro. Das Institut weist Verbindlichkeiten gegenüber institutionellen Kunden in Höhe von rund 11.000,0 Mio. Euro aus. Die Engagements deutscher Kreditinstitute bei Lehman Brothers Holding hielten sich in einem überschaubaren Rahmen und seien verkraftbar, teilten das Bundesministerium der Finanzen, die BaFin und die Deutsche Bundesbank am Montag in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Das Bundesfinanzministerium, die BaFin und die Deutsche Bundesbank stünden in engem Kontakt mit ihren jeweiligen internationalen Partnerbehörden und den Spitzen der deutschen Kreditwirtschaft. Sie beobachteten die weitere Entwicklung an den nationalen und internationalen Finanzmärkten sehr genau.

Die Einlagen der Kunden der Lehman Brothers Bankhaus AG sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Einleger entschädigen kann. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden ist pro Einleger begrenzt auf 90 Prozent seiner Einlagen und den Gegenwert von 20.000 Euro. Darüber hinaus ist die Lehman Brothers Bankhaus AG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach seinem Statut den 10-prozentigen Selbstbehalt und den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von 20.000 Euro hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Diese liegt pro Einleger bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank, also bei ca. 285,1 Mio. Euro.

Aktualisierung:

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 13. November 2008 ein Insolvenzverfahren über die Lehman Brothers Bankhaus AG eröffnet. Am 23. Dezember 2008 hat die BaFin das am 15. September 2008 gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG verhängte Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) wieder aufgehoben. Um die geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu unterstützen, hatte die BaFin das Moratorium zunächst aufrecht erhalten.

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