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Erscheinung:23.10.2013 | Thema Eigenmittel, SSM Einheitlicher Aufsichtsmechanismus: EZB startet umfassende Prüfung von 124 Bankengruppen aus der Eurozone

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute erste Details zum „Comprehensive Assessment“ veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine umfassende Banken-prüfung bei der insgesamt 124 Bankengruppen in der Eurozone geprüft werden, 24 davon sind deutsche. Diese Prüfung soll vor Beginn des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus, Single Supervisory Mechanism (SSM) genannt, im November 2014 abgeschlossen sein.

Gemessen an der Bilanzsumme deckt das „Comprehensive Assessment“ damit rund 65 % des deutschen Bankensektors ab. Als Zielkapital für die Bilanzprüfung, die Teil des „Comprehensive Assessment“ sein wird, hat die EZB eine Mindestquote von 8 % Core-Tier-1-Kapital festgelegt. Dabei werden die ab 1. Januar 2014 geltenden Übergangsregeln berücksichtigt.

„Das Comprehensive Assessment ist unverzichtbar für den Erfolg der künftigen europäischen Aufsicht“, sagte Dr. Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). „Die Prüfung stellt sicher, dass vor dem Start der EZB-Aufsicht Transparenz herrscht, was etwaige Risiken und Lasten angeht. Daher muss auch hierbei Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen.“ Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, ergänzte: „Der Aufbau des einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit der vorgeschalteten intensiven Bankenprüfung verlangt von den deutschen Banken und ihren Aufsehern enorme Anstrengungen. Ich bin überzeugt davon, dass sich der Kraftakt lohnt, denn wir bekommen mit dem SSM die Chance aus allen Aufsichtskulturen der Eurozone das Beste herauszuholen.“ König und Lautenschläger wiesen zudem darauf hin, dass die deutschen Banken sich bereits intensiv auf das „Comprehensive Assessment“ vorbereiten.

Das „Comprehensive Assessment“ wird voraussichtlich zwölf Monate dauern. Die Prüfung besteht aus drei Elementen: Erstens einer Risikoprüfung (Risk Assessment), sie ist vergleichbar mit dem bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess in Deutschland und erstreckt sich auf alle wesentlichen Bankrisiken. Der zweite Schritt ist eine Bilanzprüfung (Balance Sheet Assessment), bei der es vor allem um die Qualität der wesentlichen Aktiva und deren Bewertung geht. Sie umfasst aber auch die Bewertung von Kreditsicherheiten und die Angemessenheit der Risikovorsorge der Banken. Als drittes Element folgt in Abstimmung mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) ein zukunftsgerichteter Stresstest, der die Widerstandsfähigkeit der Banken unter verschärften Umfeldbedingungen untersucht. Im November 2014 soll ein Gesamtergebnis aller Prüfungselemente veröffentlicht werden.

Beim „Comprehensive Assessment“ arbeiten die nationalen Aufsichtsbehörden der Eurozone und die EZB eng zusammen. Sie werden zudem von unabhängigen Beratern und Prüfern unterstützt. Die BaFin und die Deutsche Bundesbank werden – wie bei Werthaltigkeitsprüfungen üblich – auf die Expertise von externen Wirtschaftsprüfern zurückgreifen.

Ergänzende Informationen für die Redaktionen:

Der Rat der Europäischen Union hat am 15. Oktober 2013 die SSM-Verordnung1) verabschiedet und zugleich die Verordnung Nr. 1093/2010 (EBA-Verordnung) novelliert. Die SSM-Verordnung sieht in Artikel 33 Absatz 4 vor, dass vor dem Start des Einheitlichen Aufsichtsmechnismus SSM eine umfassende Prüfung (Comprehensive Assessment) der Banken erfolgen soll, die künftig unter die direkte Aufsicht der EZB fallen werden. Die SSM-Verordnung tritt voraussichtlich Anfang November 2013 mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Weitere Informationen zum „Comprehensive Assessment“ sind auf den Webseiten der EZB www.ecb.europa.eu, der Deutschen Bundesbank www.bundesbank.de und der BaFin abrufbar www.bafin.de.

Die EZB-Liste der im Rahmen des „Comprehensive Assessment“ zu prüfenden Banken enthält folgende deutsche Institute:

  • Aareal Bank AG
  • Bayerische Landesbank
  • Commerzbank Aktiengesellschaft
  • DekaBank Deutsche Girozentrale
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank EG
  • Deutsche Bank Aktiengesellschaft
  • DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main
  • HASPA Finanzholding
  • HSH Nordbank AG
  • Hypo Real Estate Holding AG
  • IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft
  • KfW Ipex Bank GmbH
  • Landesbank Baden-Württemberg
  • Landesbank Berlin Holding AG
  • Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
  • Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank -
  • Landwirtschaftliche Rentenbank
  • Münchener Hypothekenbank eG
  • Norddeutsche Landesbank -Girozentrale-
  • NRW.Bank
  • SEB AG
  • Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft
  • WGZ Bank AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank
  • Wüstenrot & Württembergische AG (W&W AG) (Holding of Wüstenrot Bank Aktiengesellschaft Pfandbriefbank and Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft)

1) Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank

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