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Erscheinung:04.03.2016 | Thema Verbraucherschutz BaFin untersucht Bonitätsanleihen im Retailvertrieb

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersucht, inwieweit Bonitätsanleihen aktiv auch an Privatkunden vertrieben werden und ob diese ausreichend über die Risiken aufgeklärt werden. Dazu hat die Aufsicht heute marktweit einen Fragebogen an Emittenten von Bonitätsanleihen versandt.

In diesem geht es beispielsweise um den Umfang der emittierten Bonitätsanleihen, die Höhe des durchschnittlichen Kupons sowie die Herkunft der bei der Strukturierung verwendeten Kreditrisiken. Dazu hat die BaFin außerdem zunächst rund 100 stichprobenhaft ausgewählte Unternehmen angeschrieben und zum Vertrieb dieser Produkte befragt. Bei diesen ist vor allem von Interesse, wie hoch der Anteil der Privatkunden ist, an die – im Wege der Anlageberatung oder beratungsfrei – Bonitätsanleihen vertrieben werden. Nachgefragt wird auch, ob die eingesetzten Anlageberater dafür besonders geschult sind.

„Um Anleger zu schützen, müssen wir als Aufsicht wissen: Wie werden Privatkunden über die Risiken von Bonitätsanleihen informiert?“, erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele, die auch die neu gegründete BaFin-Verbraucherschutzabteilung verantwortet. Die Aufsicht richtet einen besonderen Fokus auf Bonitätsanleihen, da sie sich von anderen Anlagezertifikaten insoweit unterscheiden, als sie auf der Verbriefung von Kreditrisiken beruhen. Zins- und Rückzahlung erfolgen dabei in Abhängigkeit von Kreditereignissen. Als Kreditereignisse kommen etwa Insolvenzen, Nichtzahlungen oder Restrukturierungen in Betracht. Anlass der Untersuchung der Aufsicht ist zum einen das aktuelle Niedrigzinsumfeld, das risikoarme Renditen nicht zulässt und renditeorientierte Kunden zwingt, ihre Risikobereitschaft zu erhöhen und verstärkt beispielsweise auch in Kreditverbriefungen zu investieren. So ist etwa ein kontinuierliches Wachstum des Marktanteils von Bonitätsanleihen zu verzeichnen. Darüber hinaus ist die Produktstruktur von Bonitätsanleihen komplex. Anders als bei Anlagezertifikaten, deren Wertentwicklung von Basiswerten wie beispielsweise Aktien oder Indizes abhängt, ist Privatanlegern die Bewertung von Kreditrisiken bei Bonitätsanleihen nur schwer möglich.

Die BaFin rechnet damit, ihre Untersuchung voraussichtlich bis Ende des Jahres 2016 abzuschließen.

Kontakt:An­ja Schuch­hardt

Pressesprecherin Wertpapieraufsicht/Asset-Management
Telefon: +49 (0) 228 / 4108 - 3262
E-Mail: Anja.Schuchhardt@bafin.de

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