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Erscheinung:16.12.2016 | Thema Verbraucherschutz Bonitätsanleihen: Zertifikatebranche reagiert auf angekündigtes Vertriebsverbot

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen vorgelegt. Die Industrie reagiert damit auf die Anlegerschutzbedenken, die die Aufsicht hinsichtlich des Retailvertriebs dieser Produkte hat. Die BaFin stellt auf dieser Grundlage ihr geplantes Verbot zurück. Sie wird nach sechs Monaten überprüfen, ob das Maßnahmenpaket der Branche wirkt.

In ihren heute veröffentlichten zehn Grundsätzen verpflichtet sich die Industrie, vertreten durch die DK und den DDV, zu mehr Transparenz und Anlegerschutz bei der Emission und beim Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen (bislang als Bonitätsanleihen bezeichnet). Dafür schränkt sie sowohl das Produktangebot als auch den Vertrieb ein. Die Branche reagiert damit auf die Ankündigung der Aufsicht vom 28. Juli 2016, den Vertrieb von Zertifikaten an Privatanleger zu verbieten, die sich auf Bonitätsrisiken beziehen. Die BaFin begründete dies unter anderem mit der Komplexität, der nicht nachvollziehbaren Preisbildung sowie der irreführenden Produktbezeichnung.

„Wir werden in den nächsten sechs Monaten sehr genau beobachten, ob die Selbstverpflichtung Privatanleger, die in bonitätsabhängige Schuldverschreibungen investieren, in ausreichendem Maße schützt“, macht Elisabeth Roegele deutlich, die für den Verbraucherschutz zuständige BaFin-Exekutivdirektorin. Soweit dies nicht vollständig sicherzustellen sei, werde die Aufsicht erneut Produktinterventionen einleiten. Bis dahin stelle sie diese vorläufig zurück. In Anbetracht der umfassenden Selbstverpflichtung könne der Zweck des avisierten Verbots – eine deutliche Verbesserung des Anlegerschutzes – in vergleichbarer Form erreicht werden.

Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden nach der neuen Selbstverpflichtung künftig nur noch mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert. In kleinere Anlagebeträge kann nicht mehr investiert werden. Damit stellen bonitätsabhängige Schuldverschreibungen kein typisches Kleinanlegerprodukt mehr dar. Damit ausschließlich risikobereite Privatanleger in diese Produktart investieren, dürfen bonitätsabhängige Schuldverschreibungen darüber hinaus nur noch an Anleger ab Risikobereitschaftsstufe 3 vertrieben werden. Kunden, die keine oder eine nur sehr geringe Risikotoleranz haben, dürfen sie bei der Anlageberatung nicht mehr empfohlen werden. Damit ist gewährleistet, dass Privatanleger keine Produkte angeboten bekommen, die nicht ihrem Risikoprofil entsprechen. Hinsichtlich der Referenzunternehmen, die als Basiswerte dienen, verpflichten sich die DK und der DDV außerdem zu höheren Qualitätsstandards. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen, die mehrere Referenzschuldner als Basiswert haben, dürfen nur noch angeboten werden, wenn damit eine tatsächliche Risikostreuung für den Kunden erreicht wird. Daneben will die Branche Privatanlegern nur noch bonitätsabhängige Schuldverschreibungen verkaufen, die eine hinreichende Bonität der Referenzschuldner (Investment Grade) gewährleisten.

Anja Schuchhardt © BaFin

Kontakt: An­ja Schuch­hardt

Pressesprecherin Wertpapieraufsicht/Asset-Management
Telefon: 0228 / 4108 - 3262
E-Mail: anja.schuchhardt@bafin.de

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