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Erscheinung:09.05.2017 BaFin-Präsident fordert Entlastung für kleinere Institute

Die Pläne der EU-Kommission, kleinere Institute regulatorisch zu entlasten, gehen BaFin-Präsident Felix Hufeld nicht weit genug. „Wir brauchen einen differenzierten Ansatz“, forderte er in seiner Rede zur Jahrespressekonferenz der Behörde am 9. Mai in Frankfurt am Main.

Um Klippeneffekte zu vermeiden, solle man möglichst wenige zusätzliche Schwellen einziehen und auf Kriterien aufbauen, die bereits eingeführt seien – etwa auf dem der Systemrelevanz. Ein starres Schubladensystem lehnt der BaFin-Chef ab: „Wir müssten in der Lage sein, Banken von einem in ein anderes Segment zu verschieben, wenn wir es aus Risikogründen für erforderlich halten.“

Hufeld warnte in seiner Rede vor Cyberkriminalität: „Finanzdienstleister, denen Menschen ihr Geld und ihre intimsten materiellen Daten anvertrauen, zählen zu den beliebtesten Zielen von Cyberangriffen.“ Mit Blick auf die IT-Sicherheit von Banken sagte der Präsident, die BaFin sehe noch großen Verbesserungsbedarf. Wer meine, er sei auf der sicheren Seite, wenn er nur hier und da ein wenig an seinem IT-System herumbastelt, sitze einem gefährlichen Irrtum auf. Aber auch Versicherer und andere Akteure des Finanzmarkts verfügten über viele Daten und viel alte IT. Unternehmen und Aufseher müssten zusehen, dass sie auch den Herausforderungen der Cyberkriminalität gewachsen sind.

Von einem großen Fortschritt im Verbraucherschutz berichtete Elisabeth Roegele, die oberste Wertpapieraufseherin der BaFin. Am Vorabend der Pressekonferenz hatte die BaFin erstmals von ihrer Möglichkeit der Produktintervention Gebrauch gemacht. Sie hat Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for DifferenceCFDs) eingeschränkt. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden vom 10. August an nicht mehr angeboten werden. Roegele verglich das Investment in CFDs mit Nachschusspflicht mit Glückspiel – mit dem entscheidenden Unterschied, dass man dabei nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren könne, sondern auch Teile seines restlichen Vermögens, je nach Hebelwirkung sogar sein gesamtes Hab und Gut. „Ein Risiko, das wir als Verbraucherschützer nicht hinnehmen können“, kommentierte Roegele.

Thema der Pressekonferenz war auch das anhaltend niedrige Zinsniveau. Es wirke sich immer stärker auf die Ergebnisse der rund 1.500 Kreditinstitute aus, welche die BaFin unmittelbar beaufsichtige, sagte Raimund Röseler, Exekutivdirektor der Bankenaufsicht. Die Aufsicht müsse sich daher im Rahmen eines Stresstests, der im April gestartet worden ist, ein vollständiges Bild vom Ernst der Lage machen. „Da wir über das reguläre Meldewesen nicht all die Informationen erhalten, die wir dazu brauchen, müssen wir sie uns auf anderem Wege besorgen“, führte Röseler aus. Dabei achte man aber darauf, die Institute so wenig wie möglich zu belasten.

Was die Lage der Lebensversicherer im Dauerzinstief angeht, bleibt es laut Dr. Frank Grund beim grundsätzlichen Befund der BaFin, dass die Branche kurz- und mittelfristig keine lebensbedrohlichen Probleme haben wird. Der Leiter der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht geht derzeit auch davon aus, dass diesmal alle Lebensversicherer die Solvenzquote nach Solvency II einhalten. Das sei eine gute Nachricht, erläuterte Grund. Er warnte jedoch vor einer Fehlinterpretation dieser Kennzahlen, welche die Versicherer am 22. Mai veröffentlichen. Die Quoten taugten nicht zur Aufstellung einer Rangliste, denn für sich genommen, isoliert seien sie nur bedingt aussagekräftig.

Über die Frage, wie viel ein Basiskonto kosten dürfe, sprach Béatrice Freiwald, Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht. Abwehrpreise dürften die Kreditinstitute nicht verlangen, sagte sie, eine Höchstgrenze habe der Gesetzgeber aber bewusst nicht festgelegt. Das Entgelt müsse angemessenen sein. „Ist es das nicht, können wir eine Bank anweisen, ihr Entgeltmodell entsprechend anzupassen“, erläuterte Freiwald. Hat ein Verbraucher das Recht auf die Einrichtung eines Basiskontos, kann die BaFin seinen Anspruch individuell durchsetzen. „Wir greifen also an dieser Stelle – und nur hier – in ein einzelnes Vertragsverhältnis unmittelbar gestaltend ein“, betonte Freiwald. Bislang habe die BaFin in rund 110 Fällen die Eröffnung eines Basiskontos auf diese Art durchgesetzt. Nur 17 Mal habe die Behörde dies förmlich anordnen müssen, in den anderen Fällen hätten die Institute schon nach der Anhörung reagiert.

Die BaFin stellte am 9. Mai auch ihren Jahresbericht 2016 vor, der ab sofort auf ihrer Homepage www.bafin.de abrufbar ist.

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