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Erscheinung:09.06.2017 | Thema Solvabilität Erste Jahreszahlen nach Einführung von Solvency II

Das erste Geschäftsjahr unter dem neuen Aufsichtsregime Solvency II ist abgeschlossen. Die unter Solvency II fallenden Versicherer sind daher nun erstmals ihren jährlichen Berichtspflichten nachgekommen.

Bis zum 22. Mai 2017 mussten die deutschen Unternehmen der BaFin neben den quantitativen Formularen den Bericht über Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report – SFCR) und den regelmäßigen Aufsichtsbericht (Regular Supervisory Report – RSR) zu den Einzelunternehmen vorlegen. Der SFCR-Bericht war zudem von den Unternehmen auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Die Berichterstattung auf Gruppenebene erfolgt bis zum 3. Juli 2017.

Eine erste Durchsicht der vorgelegten Berichte und Kennzahlen ergab, dass keines der berichtspflichtigen Einzelunternehmen unterdeckt ist. Die Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement – SCR) mit Eigenmitteln beträgt im Durchschnitt über alle Sparten hinweg rund 330 Prozent. Eine Auswertung der ersten Erkenntnisse stellt die BaFin nach Sparten getrennt auf ihrer Internet-Seite zur Verfügung. Eine vertiefende Analyse wird sie Anfang Juli veröffentlichen.

SFCR-Berichte

Die erstmalige Veröffentlichung der SFCR-Berichte stellt einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz dar. Die Unternehmen berichten darin über alle Aspekte, die für ihre Geschäftstätigkeit und Risikolage relevant sind: das versicherungstechnische Ergebnis und das Anlageergebnis, das Governance-System einschließlich des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems, das Risikoprofil des Unternehmens, die für Solvabilitätszwecke vorgenommene Bewertung und das Kapitalmanagement.

Die Berichterstattung zum Kapitalmanagement im SFCR schließt die Angabe der Bedeckungsquoten mit ein, also des Verhältnisses aus verfügbaren Eigenmitteln zu den aufsichtlichen Kapitalanforderungen. Um die aufsichtlichen Kapitalanforderungen zu erfüllen, muss das Unternehmen eine Bedeckungsquote von mindestens 100 Prozent aufweisen.

Marktwertbasierte Bewertung

Generell gilt: Mit der Einführung von Solvency II fand eine ganz erhebliche Umstellung des Bewertungssystems statt, weg von einer buchwertbasierten und hin zu einer marktwertbasierten Bewertung. Hinzu kommt, dass die Beurteilung eines Unternehmens nicht an einer einzelnen Kennzahl festgemacht werden kann: Zum einen ist die Solidität eines Unternehmens nicht allein von seiner finanziellen Ausstattung, sondern auch von der Qualität seiner Geschäftsorganisation und seines internen Risikokontrollsystems abhängig. Zum anderen führen, wie schon unter Solvency I, unterschiedliche Geschäftsmodelle zu unterschiedlichen Ergebnissen bei den Kennzahlen. So ist neben der Größe des Unternehmens und der Marktlage im jeweiligen Segment auch das individuelle Risikoprofil zu berücksichtigen.

Die Individualisierungsmöglichkeiten wie die Nutzung von unternehmensspezifischen Parametern oder internen Modellen beeinflussen die Höhe der Bedeckung ebenfalls. Das gleiche gilt für die Nutzung der Maßnahmen zur Behandlung langfristiger Garantien, die einen integralen Bestandteil des Solvency-II-Regelwerks darstellen. Auf dem deutschen Markt wird neben der Volatilitätsanpassung insbesondere die Übergangsmaßnahme zur Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen angewendet. Der SFCR sorgt hier für mehr Transparenz, indem er die Unternehmen verpflichtet, die Wirkung der Maßnahmen auf die Finanzlage offenzulegen.

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