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Erscheinung:02.07.2018, Stand:geändert am 03.03.2022 Rundschreiben 10/2018 – Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT) in der Fassung vom 03.03.2022

Der Einsatz von Informationstechnik (IT) in den Unternehmen, auch unter Einbeziehung von IT-Services, die durch IT-Dienstleister bereitgestellt werden, hat eine zentrale Bedeutung für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Dieses Rundschreiben enthält Hinweise zur Auslegung der Vorschriften über die Geschäftsorganisation im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), soweit sie sich auf die technisch-organisatorische Ausstattung der Unternehmen beziehen. Es legt diese Vorschriften für die BaFin verbindlich aus und gewährleistet hierdurch eine konsistente Anwendung gegenüber allen Unternehmen und Gruppen. Das Rundschreiben gibt einen flexiblen und praxisnahen Rahmen vor, insbesondere für das Management der IT-Ressourcen, für das Informationsrisikomanagement und das Informationssicherheitsmanagement.

Zusatzinformationen

Anschreiben zum Rundschreiben 10/2018 (VA) in der Fassung vom 03.03.2022

Rundschreiben 10/2018 (VA) in der Fassung vom 03.03.2022

Rundschreiben 10/2018 (VA) in der Fassung vom 03.03.2022 _ Änderungen

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