Erscheinung:05.07.2021 Rundschreiben 07/2021 (BA)
Rundschreiben zur Festlegung der Bedingungen für die Anwendung der alternativen Behandlung von Risikopositionen von Instituten im Zusammenhang mit Triparty-Rückkaufsvereinbarungen nach Artikel 403 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für Großkreditzwecke
Die BaFin übernimmt zum 28.06.2021 die Leitlinien der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA) zur Festlegung der Bedingungen für die Anwendung der alternativen Behandlung von Risikopositionen von Instituten im Zusammenhang mit „Triparty-Rückkaufsvereinbarungen“ nach Artikel 403 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für Großkreditzwecke (EBA/GL/2021/01) in ihre Verwaltungspraxis.
Mit diesem Rundschreiben entspricht die BaFin ihrer Erklärung gegenüber der EBA, dass sie beabsichtigt, den vorgenannten Leitlinien zum 28.06.2021 nachzukommen.