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Erscheinung:30.07.2021 | Thema Geldwäschebekämpfung Rundschreiben 09/2021 (GW) - Aufhebung von Rundschreiben

Das Rundschreiben richtet sich an alle unter der BaFin stehende Verpflichtete nach dem GwG in der Bundesrepublik Deutschland.

Am 19.10.2019 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen die Erste Nationale Risikoanalyse. Am 17.03.2020 folgte die Veröffentlichung der Zusammenfassung der Subnationalen Risikoanalyse der BaFin 2019/2020. Zudem habe ich im Dezember 2018 die Auslegungs- und Anwendungshinweise AT zum Geldwäschegesetz (zuletzt aktualisiert im Mai 2020) veröffentlicht, gefolgt von den Auslegungs- und Anwendungshinweisen Besonderer Teil Versicherungsunternehmen im Januar 2020. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise Besonderer Teil Kreditinstitute habe ich im Juni 2021 veröffentlicht.

Im Zuge dessen habe ich eine Inventur der von mir herausgegebenen Rundschreiben vorgenommen. Zum Zwecke der Klarstellung werden eine Vielzahl inhaltlich überholter Rundschreiben hiermit formal aufgehoben.

Dies betrifft beispielsweise Rundschreiben zu zeitlich überholten FATF-Erklärungen oder –Informationsberichten, Rundschreiben, deren Inhalt durch ein zeitlich späteres Rundschreiben oder durch meine Auslegungs- und Anwendungshinweise anderweitig geregelt wird und solche, deren Regelungsgehalt im Zuge von Novellierungen der die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungprävention betreffenden rechtlichen Vorgaben nunmehr im Gesetz zu finden ist.

Es werden daher alle in der Anlage zu diesem Rundschreiben mit „aufgehoben“ gekennzeichneten Rundschreiben des Bereichs Geldwäscheprävention aufgehoben.

Allein zum Zwecke der Übersichtlichkeit habe ich ebenfalls in der Anlage die weiterhin gültigen Rundschreiben des Bereichs Geldwäscheprävention aufgeführt.

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